|
Thema
Niedersachsen: Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
von iV-Redaktion
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat einen Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse vorgestellt. Schünemann: "Durch zielgerichtete Unterstützung und durch passgenaue Informationen wird der Leitfaden dazu beitragen, dass die Integration in Bildung und Arbeit künftig besser und schneller gelingt." Zurzeit gelinge es nur 16 % aller Migranten/innen in ihrem erlernten Beruf tatsächlich arbeiten zu können.
"Durch den demografischen Wandel der Gesellschaft droht dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren ein Fachkräftemangel. Die verbesserte Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen ist sowohl unter integrationspolitischen wie auch unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten wichtig", so Schünemann. Dem drohenden Fachkräftemangel könne bereits jetzt wirkungsvoll entgegengetreten werden, in dem die im Ausland erworbenen Fähigkeiten der zugewanderten Menschen besser anerkannt und genutzt würden.
In Fällen, in denen eine Nachqualifikation der Migranten/innen notwendig ist, forderte Schünemann die Bundesagentur für Arbeit auf, künftig schneller und zielgerichteter zu Gunsten der Zuwanderer zu handeln. "Die Bundesagentur für Arbeit muss im Zusammenwirken mit den Anerkennungsstellen umgehend klären, ob und wie eine Nachqualifizierung durch Anpassungs- oder Ergänzungsmaßnahmen erfolgen kann. Niedersachsen wird sich auch aktiv an der Diskussion über die künftige Ausgestaltung des Anerkennungsprozesses beteiligen", kündigte der Minister an.
"Mit Blick auf die komplizierten Verfahren und die Vielzahl von unterschiedlichen Anerkennungs- und Gutachterstellen brauchen wir die bundeseinheitliche Einrichtung von Erstanlaufstellen, die Anerkennungssuchende durch die Verfahren lotsen und bei ihrer Integration in Bildung und Arbeit unterstützen", so Schünemann. Aufgrund ihrer arbeitsmarktpolitischen Kenntnisse liegt es nahe, diese Aufgabe der Erstanlaufstelle der bundesweit präsenten Arbeitsagentur zu übertragen.
Die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse werden von unterschiedlichen Behörden und Institutionen durchgeführt. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich entweder nach den Abschlüssen oder nach dem Wohnort des Antragstellers. Dies ist sowohl für professionelle Berater/innen verwirrend, als auch für die beruflich häufig gut qualifizierten, Migranten/innen. Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass der Prozess der Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen für alle Beteiligten transparenter und auch schneller wird.
Der Orientierungsleitfaden kann auch im Internet gelesen werden:
Druckversion
Dokument versenden
|