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THEMA - E-Government

Studie: Internetangebote von vielen Kommunen noch schwach

06.07.2011 - Nur wenige deutsche Städte bieten ihren Bürgern und Unternehmen bereits heute ein zufriedenstellendes Online-Dienstleistungsangebot und damit die Möglichkeit, Behördengänge auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Schlange stehen in den Ämtern erledigen zu können. Die Städte mit dem besten E-Government-Angebot in Deutschland sind Düsseldorf, Stuttgart und Freiburg. Bei den meisten Kommunen lassen die Angebote an Bürger und Unternehmen, wenigstens Standardvorgänge online abzuwickeln, hingegen noch zu wünschen übrig: Die Mehrheit der Kommunen (65 Prozent) erreicht nur die Hälfte der 50 maximal möglichen Punkte. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle E-Government-Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young, bei der als Grundlage für die Vergabe des "Ernst & Young E-Government-Awards" das Internet-Angebot der 187 deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern untersucht wurde.

Im Rahmen der Studie wurde getestet, ob es möglich ist, gängige Alltags-„Geschäfte“ vollständig online abzuwickeln - einschließlich anfallender Bezahlvorgänge. Mit 39 von insgesamt 50 möglichen Punkten erringt Düsseldorf den ersten Platz im Städteranking. Den zweiten Platz teilen sich Freiburg und Stuttgart mit jeweils 37,5 Punkten. Düsseldorf belegt auch in den Unterkategorien "Verfügbarkeit/Angebot der Online-Dienste" sowie "Ergebnisse der Suchmaschine" den ersten Platz, in der Unterkategorie "Online-Zahlungsmöglichkeiten" landet die Stadt immerhin unter den Top 5.

Die Mehrheit der untersuchten Städte (65 %) erreichte bei 50 möglichen Punkten nur 25 oder noch weniger Punkte. 12 % erzielten sogar nur 15 Punkte und zwei Kommunen (1 %) konnten nur 10 Punkte für sich verbuchen. Ziel vieler Kommunen ist es, ihren Bürgern die Möglichkeit zu bieten, gängige Alltags-"Geschäfte" vollständig online abzuwickeln, beispielsweise den Antrag auf einen Anwohnerparkausweis, die Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer, die Bestellung einer Geburtsurkunde, den Antrag auf Sperrmüllabholung, die Frage an das Fundbüro und die Bürgerbeschwerde.

Das größte Angebot existiert bei der Online-Beschwerde - 117 Städte (63 %) bieten die Möglichkeit, Kritik an möglichen Missständen per E-Mail zu artikulieren. Ebenfalls noch relativ gut sieht es beim Sperrmüll (62 %) und bei Fragen an das Fundbüro (52 %) aus. Noch deutlich weniger als die Hälfte der Kommunen (43 %) bieten indessen die Online-Anfrage an das Geburtenregister an. Nur jede fünfte Stadt macht die Anmeldung zur Hundesteuer möglich, und den Antrag auf einen Anwohner-Parkschein kann man per Mausklick nur in jeder siebten jener 153 Städte stellen, in denen es solche Parkplätze gibt.

Auch die Funktion und Benutzerfreundlichkeit der Suchmaschinen sowie die Möglichkeit, die anfallenden Gebühren online z. B. per PayPal oder Kreditkarte zu zahlen, wurden geprüft. Bei den Zahlungsmöglichkeiten zeigen sich die meisten Kommunen erstaunlich rückständig: Nur eine einzige Stadt offeriert die Zahlung per PayPal, und ganze drei Städte erlauben den Einsatz der Kreditkarte. Selbst der Bankeinzug ist nur bei 18 Prozent möglich. Im Durchschnitt erreichten die Kandidaten beim Online-Zahlungsverkehr gerade einmal 1,1 von 6 möglichen Punkten; die Spitzenreiter kamen auf 4 Punkte.

Zu einem professionellen Online-Auftritt gehören auch funktionierende Suchmaschinen, die den Bürger möglichst schnell zum Ziel führen. Hier können die Kommunen ein recht erfreuliches Durchschnittsergebnis von 5,7 der 8 erreichbaren Punkte erzielen, immerhin 18 Städte erreichten die Höchstpunktzahl. Dennoch waren die Suchergebnisse teilweise ernüchternd: Bei Standardfragen nach dem Sperrmüll, dem Anwohnerparken oder der Lohnsteuerkarte brachte jeweils nur rund die Hälfte der Suchmaschinen zufriedenstellende Resultate.

Um Qualität ging es auch beim E-Mail-Verhalten der Kommunen. Eine Test-E-Mail mit zwei Fragen - nach der Zweitwohnungssteuer und der Lohnsteuerkarte - führte zu recht unterschiedlichen Ergebnissen. Das Erstaunlichste: Jede zehnte Stadtverwaltung ließ die elektronische Anfrage unbeantwortet. Andere ließen sich viel Zeit: Sechs Prozent antworteten erst nach drei und mehr Tagen - und dann teilweise noch unvollständig. Immerhin waren die gewünschten Informationen von fast zwei Dritteln der Befragten innerhalb von 24 Stunden auf dem Bildschirm.

Autor(en): iV-Redaktion
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