Ministerium für Inneres und Kommunales NRW: Kommunale Bürgerbeteiligung stärken
06.07.2011 -
Die Mitwirkung von Bürgern an Entscheidungen in den nordrhein-westfälischen Gemeinden, Städten und Kreisen soll erleichtert und die für den Erfolg eines Bürgerentscheids maßgeblichen Quoren gesenkt werden. "Mit der Stärkung der Bürgerbeteiligung haben Bürger bessere Chancen, ihr Anliegen durchzusetzen und auf die Kommunalverwaltung gestaltend einzuwirken", so erläutert Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger den Gesetzentwurf zur kommunalen Bürgerbeteiligung, den die Landesregierung jetzt beschlossen hat.
Künftig ist eine Kostenschätzung der Kommunalverwaltung vorgesehen, die bei der Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren veröffentlicht wird. So wird verhindert, dass Bürgerbegehren weiter an einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag scheitern.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Entscheidungen darüber, ob Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, einem Bürgerbegehren zugänglich sein sollen. "Damit wird in einem Kernbereich kommunaler Entwicklung und Gestaltung eine politische Teilhabe der Bürger ermöglicht, die die schon jetzt bestehende Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauplanungsverfahren ergänzen kann", sagte Innenminister Jäger. Wenn Bürger gleichzeitig über konkurrierende Bürgerentscheide abstimmen, soll es zukünftig eine Stichfrage geben, damit es nicht zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen kann.
In NRW haben die Bürger seit 1994 das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können sie seitdem Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld. Ihre Entscheidung tritt gegebenenfalls an die Stelle der Entscheidung des Rates oder des Kreistages.
Bisher gilt: Bei einem Bürgerentscheid muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die das Begehren unterstützten, in allen Kommunen unabhängig von deren Einwohnerzahl einheitlich 20 % der Abstimmungsberechtigten betragen. Innenminister Jäger: "Dies hat jedenfalls in großen Kommunen erfolgreiche Bürgerentscheide häufig verhindert." Das ursprüngliche Quorum soll zukünftig nur noch in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern und in Kreisen mit bis zu 200.000 Einwohnern gelten. In Städten mit bis zu 100.000 und Kreisen mit bis zu 500.000 Einwohnern sollen zukünftig 15 % ausreichen, in größeren sogar nur noch 10 %.
Autor(en): iV-Redaktion